
Sicherheit am Bau: Was wir von den SUVA-Standards lernen können
Im Gerüstbau ist Sicherheit kein „Vielleicht“, sondern eine Lebensversicherung. Wer sich mit Arbeitssicherheit beschäftigt, kommt an der SUVA nicht vorbei. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt setzt europaweit Maßstäbe, wenn es darum geht, Unfälle in der Höhe zu verhindern.
BildQuelle: Suva.ch
Warum sind die SUVA-Regeln so wichtig?
Die SUVA hat klare „Lebenswichtige Regeln“ definiert. Ein zentraler Baustein dabei ist die PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). Diese sorgt dafür, dass jeder Handgriff sitzt und kein Risiko eingegangen wird. Zu den Kernpunkten gehören:
Stabilität & Material: Nur geprüfte Bauteile und zertifizierte PSAgA-Ausrüstung kommen zum Einsatz.
PSAgA-Pflicht: Überall dort, wo technischer Seitenschutz nicht ausreicht oder gerade erst aufgebaut wird, ist das Tragen und korrekte Anschlagen der PSAgA (Auffanggurt, Falldämpfer, Seil) lebensnotwendig.
Absturzsicherung: Der dreiteilige Seitenschutz (Geländer, Zwischenholm, Bordbrett) ist Standard, wird aber durch die PSAgA bei Montagearbeiten ergänzt.
Die 10 lebenswichtigen Regeln für den Gerüstbau
Die SUVA predigt ein einfaches Prinzip: Stopp bei Gefahr! Wenn eine Sicherheitsregel verletzt wird, wird die Arbeit sofort unterbrochen. Das gilt besonders für:
1. PSAgA-Pflicht: Überall dort, wo technischer Seitenschutz nicht ausreicht oder gerade erst aufgebaut wird, ist das Tragen und korrekte Anschlagen der PSAgA (Auffanggurt, Falldämpfer, Seil) lebensnotwendig.
2. Absturzsicherung: Der dreiteilige Seitenschutz (Geländer, Zwischenholm, Bordbrett) ist Standard, wird aber durch die PSAgA bei Montagearbeiten ergänzt.
3. Stabilität & Material: Nur geprüfte Bauteile und zertifizierte PSAgA-Ausrüstung kommen zum Einsatz.
4. Sicherer Aufstieg: Wir nutzen niemals die Außenseite des Gerüsts zum Klettern. Der Aufstieg erfolgt ausschließlich über innenliegende Leitern oder sichere Treppentürme.
5. Vollständige Beläge: Es werden keine Lücken gelassen. Jede Etage muss komplett mit Durchstiegen und Belägen geschlossen sein, um Stolperfallen zu vermeiden.
6. Lastklassen einhalten: Wir achten strikt darauf, dass das Gerüst nicht überladen wird. Jedes Gerüst hat eine maximale Tragkraft, die niemals überschritten werden darf.
7.Fachgerechte Verankerung: Jede Verankerung wird nach statischen Vorgaben gesetzt und geprüft. Ein Gerüst ist nur so sicher wie seine Verbindung zum Gebäude.
8.Tägliche Prüfung: Vor jedem Arbeitsbeginn wird das Gerüst und die persönliche PSAgA auf Mängel kontrolliert. Beschädigte Teile werden sofort ausgetauscht.
9. Schutz des Umfelds: Durch den Einsatz von Netzen, Planen und Bordbrettern stellen wir sicher, dass keine Werkzeuge oder Materialien auf Passanten herabfallen können.
10. Stopp bei Gefahr: Bei extremem Wetter (Sturm, Eis) oder wenn eine Sicherheitsregel nicht eingehalten werden kann, wird die Arbeit sofort unterbrochen.
Sicherheit und Vorschriften
Aufgrund der Arbeiten in großen Höhen unterliegt das Gerüstbauer-Handwerk strengen Sicherheitsvorschriften. In Deutschland sind hierbei insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DIN EN 12811 und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) maßgeblich. Jedes fertiggestellte Gerüst muss vor der Übergabe an den Nutzer durch eine befähigte Person geprüft und gekennzeichnet (Abnahmeprotokoll/Freigabeschein) werden.
Was bedeutet das für unsere Kunden in Gelsenkirchen?
Auch wenn wir in Deutschland nach den Regeln der Berufsgenossenschaft (BG Bau) arbeiten, integrieren wir die hohen Anforderungen der SUVA und die strikte Nutzung der PSAgA in unseren Arbeitsalltag. Für Sie als Bauherr bedeutet das:
- Maximale Haftungssicherheit: Ein Gerüst nach höchsten Standards schützt Sie vor rechtlichen Problemen.
- Reibungsloser Ablauf: Wo sicher mit Profi-Ausrüstung gearbeitet wird, gibt es keine unnötigen Verzögerungen.
„Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von Disziplin und der richtigen PSAgA.“
